Fragen & Antworten

Der Rheumatolge ist der Facharzt zur Behandlung entzündlicher Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen. Weiterhin werden sehr seltene entzündliche Erkrankungen des Bindegewebes durch diese Facharztgruppe therapiert.
Abnutzungserkrankungen der Gelenke (Arthrosen) werden durch andere Fachgruppen behandelt.
Für eine Erstvorstellung muss Ihr Hausarzt den dringenden Verdacht einer Rheumaerkrankungen haben, der durch entsprechende Labor- und Röntgenbefunde belegt wird. Diese Befunde müssen bei Anmeldung vorgelegt werden.

Der Gastroenterologe ist der Facharzt zur Behandlung von speziellen Erkrankungen des Magen- Darmtraktes also der Speiseröhre, des Magens, des Dünn- und Dickdarmes, der Leber, der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse. Insbesondere chronisch entzündliche Darmerkrankungen und Lebererkrankungen werden durch diese Fachgruppe therapiert.
Einen großen Stellenwert nimmt dabei die endoskopische Untersuchung (Spiegelung) des Magen – Darmtraktes ein.
Auch für die Vorsorge des Dickdarmkrebses (Vorsorgekoloskopie) ist der Gastroenterologe der richtige Ansprechpartner.

Eine Vorlage ist vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben.
Dennoch erleichtern Informationen auf dem Überweisungsschein bei Erstvorstellung oder besonderen Fragestellungen die gezielte Einleitung von entsprechender Diagnostik und Therapie und verkürzen somit möglicherweise Wartezeiten.

Der Überweisungsschein gilt im Quartal der Ausstellung und im Folgequartal bei weiterhin gültigem Versicherungsnachweis (Chipkarte).

Ein rotes Medikamentenrezept, ebenso ein elektronisches Medikamentenrezept,  ein Physiotherapie- oder Ergotherapierezept haben jeweils eine Gültigkeit von 28 Tagen.

Von den gesetzlichen Krankenkassen sind wir zur Teilnahme am Versichertenstammdatenabgleich verpflichtet.
Deshalb ist bei jedem Besuch der Praxis die Chipkarte (elektronische Gesundheitskarte) vorzulegen.
Eine Behandlung ohne Chipkarte ist nur bei Notfällen möglich.

  • Chipkarte (elektronische Gesundheitskarte)
  • aktueller Medikamentenplan
  • Überweisungsschein bei Erstvorstellung
  • Vorbefunde bei Erstvorstellung
  • Röntgenbilder ggf. CD bei Erstvorstellung (nur Rheumapatienten)
  • neue Befunde bzw. Krankenhausberichte seit der letzten Vorstellung
  • ausgefüllte Aufklärungsbögen für Aufklärungsgespräche zur Magen- und Darmspiegelung
  • Impfpass
  • Allergiepass

Zur Sprechstunde auch bei eventuell notwendigen Laborkontrollen müssen Sie nicht nüchtern erscheinen.

Unterschriebene und ausgefüllte Aufklärungsbögen zur Magen- und Darmspiegelung, Kontaktdaten der abholenden Person bei Untersuchungen mit Schlafspritze (Sedierung).

Gastroskopie:
letzte Nahrungsaufnahme am Vorabend der Untersuchung, danach nüchtern

Koloskopie:
Abführmaßnahmen entsprechend Vorgespräch und Infoblatt

Sonographie:
mindestens 4 Stunden nicht essen, Trinken von stillem Wasser ist bis zur Untersuchung möglich

Atemteste:
komplette Nüchternphase von mindestens 12 Stunden vorher (einschließlich Rauchen, Kaugummi, Medikamenten, Zähneputzen)

  • Anforderung per Rezepttelefon, E-Mail oder Onlinerezeption auf dieser Internetseite rechts unten
  • Rezepte stehen frühestens nach 3 Werktagen bereit.
  • Für die Ausstellung von Rezepten muss im aktuellen Quartal eine gültige Chipkarte bereits vorgelegen haben bzw. vorgelegt werden.
  • Zum Zeitpunkt der Rezeptausstellung dürfen sich Patientinnen und Patienten nicht in einer Krankenhausbehandlung oder Rehamaßnahme befinden.

Außerhalb der Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte primär an Ihren Hausarzt.

Der KV-Bereitschaftsdienst ist wochentags von 19 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages (mittwochs und freitags ab 13 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.

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